Beratung & Kosten
Beratung
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten hauptsächlich auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts, speziell im Bereich Insolvenzrecht. Die Beratung und Interessensvertretung umfasst dabei insbesondere das Vertragsrecht, das Arbeitsrecht, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie das Sozialversicherungsrecht. Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente, zuverlässige und umfassende Rechtsberatung sowie die Interessenvertretung mit sehr viel Engagement bei der Durchsetzung Ihrer Interessen!
Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen erwartet eine kompetente, fortwährende und persönliche Betreuung, konzeptionelle Beratung, Kooperationen sowie Unterstützung bei Vertragsverhandlungen und einen effektiven Forderungseinzug.
Zu unserer Philosophie gehört eine umfassende und sachgebietsüberschreitende Tätigkeit. Wir wollen die bestmögliche Lösung für Sie erarbeiten. Sie beinhaltet dabei mehr als die Betrachtung der rechtlichen und steuerlichen Einzelaspekte: Wir analysieren, entwickeln Lösungsansätze, erarbeiten Strategien und setzen diese mit Ihnen und gegebenenfalls auch mit unseren Kooperationspartnern zusammen um. Exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Am besten so frühzeitig wie möglich. Denn Prävention ist immer die richtige Strategie.
Zur Lösung der Fragestellung arbeiten wir schnell, effizient und transparent für Sie. Ihre individuelle Lösung aus einer Hand von Ihren Partnern in Rechtsfragen.
Kosten
Wir berechnen die Gebühren für unsere Tätigkeit in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im RVG ist die Höhe der Gebühren nach dem Gegenstandswert sowie dem Verfahrensstand, also ob es sich zum Beispiel um eine Beratung, außergerichtliche Vertretung und/oder gerichtliche Vertretung handelt, festgelegt.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit der Vereinbarung von Honoraren für bestimmte Tätigkeiten. Gern vereinbaren wir mit Ihnen auch Gebühren nach Stundensätzen oder ein festes Pauschalhonorar. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gern, ob für Sie im Rahmen eines Rechtsstreites eine Prozessfinanzierung über einen Prozessfinanzierer oder die Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder im außergerichtlichen Bereich die Bewilligung von Beratungshilfe in Frage kommt. Die notwendigen Formulare erhalten Sie gern auf Nachfrage.
Die Höhe der Prozesskosten, welche im Rahmen eines Rechtsstreits sowie für eine außergerichtliche Vertretung entstehen, können wir Ihnen selbstverständlich überschlägig berechnen. Eine genaue Kostenvorhersage ist leider nicht immer vollständig möglich, da die endgültige Höhe der anfallenden Kosten vom Ablauf des Verfahrens abhängen. Für nähere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern auch in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz finden Sie hier.